Artikel-ID: 555541 - Geändert am: Mittwoch, 28. Dezember 2005 - Version: 1.0

Aktivieren und Ereignisprotokollierung deaktivieren zu

Autor: Soumitra Sengupta MVP
SystemtippDieser Artikel bezieht sich auf ein anderes Betriebssystem als das von Ihnen verwendete. Für Sie möglicherweise nicht relevante Artikelinhalte wurden deaktiviert.
Alles erweitern | Alles schließen

Zusammenfassung

Ereignisprotokollierung bietet einfach und Standard einen Mechanismus, den von dem einer konsistent zu dem Dokumentieren der Gründe für das Herunterfahren oder neu für das Starten des Computers verwenden kann. Diese Information wird verwandt, um die Stammursachen der Herunterfahren zu analysieren, und ein vollständigeres Verständnis von der Systemumgebung zu entwickeln.

Tipps

Aktivieren und Ereignisprotokollierung deaktivieren zu

Klicken Sie auf Start, klicken Sie auf Ausführen, geben Sie Regedit ein, und klicken Sie dann auf OK, um Registrierungs-Editor zu öffnen.
 
2. Wechseln Sie in dem Registrierungs-Editor zu dem folgenden Registrierungsschlüssel:
HKEY_LOCAL_MACHINE\Software\Microsoft\Windows\CurrentVersion\Reliability
 
3. Bezeichnung von <STRONG>: </STRONG>-ShutdownReasonUI
Typ:REG_DWORD
Wert1 = Aktivieren; 0 Deaktivieren =
 
 
Weitere Informationen finden Sie unter dem KB Article(293814) Description of the Shutdown Event Tracker
http://support.microsoft.com/default.aspx?scid=kb;en-us;293814
< STARKE VERSCHLÜSSELUNG/ > 
[ Notes:- Ereignisprotokollierung ist keine Funktionskomponente in Windows XP Home Edition ]
 

Die Informationen in diesem Artikel beziehen sich auf:
  • Microsoft Windows XP Professional
  • Microsoft Windows XP Tablet PC Edition
  • Microsoft Windows XP Media Center Edition 2002
Maschinell übersetzter ArtikelMaschinell übersetzter Artikel
Wichtig: Dieser Artikel wurde maschinell und nicht von einem Menschen übersetzt. Die Microsoft Knowledge Base ist sehr umfangreich und ihre Inhalte werden ständig ergänzt beziehungsweise überarbeitet. Um Ihnen dennoch alle Inhalte auf Deutsch anbieten zu können, werden viele Artikel nicht von Menschen, sondern von Übersetzungsprogrammen übersetzt, die kontinuierlich optimiert werden. Doch noch sind maschinell übersetzte Texte in der Regel nicht perfekt, insbesondere hinsichtlich Grammatik und des Einsatzes von Fremdwörtern sowie Fachbegriffen. Microsoft übernimmt keine Gewähr für die sprachliche Qualität oder die technische Richtigkeit der Übersetzungen und ist nicht für Probleme haftbar, die direkt oder indirekt durch Übersetzungsfehler oder die Verwendung der übersetzten Inhalte durch Kunden entstehen könnten.
Den englischen Originalartikel können Sie über folgenden Link abrufen: 555541  (http://support.microsoft.com/kb/555541/en-us/ )
Community Solutions ContentCOMMUNITY SOLUTIONS ? VERZICHTERKLÄRUNG
MICROSOFT CORPORATION BZW: SEINE LIEFERANTEN LEHNEN JEGLICHE VERANTWORTUNG FÜR DIE EIGNUNG, VERLÄSSLICHKEIT UND RICHTIGKEIT DES ENTHALTENEN INHALTS UND DER ENTHALTENEN GRAFIKEN AB. ALLE INFORMATIONEN WERDEN WIE BESEHEN OHNE JEDE GEWÄHRLEISTUNG BEREITGESTELLT. MICROSOFT UND SEINE LIEFERANTEN SIND NICHT VERANTWORTLICH UND ÜBERNEHMEN KEINE VERANTWORTUNG FÜR DIE BESCHAFFENHEIT DER ENTHALTENEN INFORMATIONEN UND GRAFIKEN EINSCHLIESSLICH JEDER KONKLUDENTEN BESCHAFFENHEIT, GARANTIE DER HANDELSÜBLICHKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK; FACHMÄNNISCHER BEMÜHUNGEN; DES EIGENTUMSVORBEHALTS ODER DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER. Die folgenden Regeln gelten für Schadensersatzforderungen und die Entschädigung für vergebliche Ausgaben, unabhängig von der Rechtsgrundlage einschließlich Schadensersatzrecht: Microsoft Corporation ist nur haftbar für absichtliche Handlungen, grobe Fahrlässigkeit, Tod oder Körperverletzung sowie für Ansprüche auf der Grundlage des Produkthaftpflichtrechts. Microsoft Corporation ist auch haftbar für leichte Fahrlässigkeit, falls die Microsoft Corporation materiellen Vertragspflichten nicht nachkommt. In solchen Fällen beschränkt sich die Haftbarkeit der Microsoft Corporation auf allgemein übliche und vorhersehbare Schadensersatzansprüche. In allen übrigen Fällen, einschließlich dem geltenden Schadensersatzrecht, ist die Microsoft Corporation nicht haftbar für leichte Fahrlässigkeit. Dies trifft ebenfalls auf die Lieferanten der Microsoft Corporation zu.