Am 13. Mai 2014 hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) entschieden, dass bestimmte Nutzer das Recht haben, Suchmaschinen aufzufordern, Ergebnisse für Abfragen zu entfernen, die den Namen der Person enthalten, wenn sie unzureichend, irrelevant, nicht mehr relevant oder übermäßig sind. Wenn Sie in Europa ansässig sind und verlangen möchten, dass Microsoft Suchergebnisse in Bing als Reaktion auf Suchvorgänge unter Ihrem Namen blockiert, verwenden Sie dieses Formular. Für Social Media-bezogene Blockierungsanfragen lesen Sie bitte die zusätzlichen Informationen unten.
Beachten Sie, dass Bing den betreffenden Inhalt nicht veröffentlicht oder steuert. Wenn Sie sie für bestimmte Suchergebnisse in Bing blockieren, werden die Inhalte nicht aus dem Web entfernt. Wenn Sie möchten, dass die Inhalte aus dem Web entfernt werden, empfehlen wir Ihnen, sich an den Webmaster der Website zu wenden, die den Inhalt veröffentlicht.
Wenn Sie Bing als Suchmaschine verwenden, behalten Sie die Ergebnisse Ihrer Suchvorgänge bitte nicht bei, da wir möglicherweise einige URLs, die derzeit in Ihren Suchergebnissen angezeigt werden, als Reaktion auf die Löschungsanforderung einer Person in Der Zukunft aufheben können. Die Suchergebnisse können unvollständig sein, da Bing auf Löschanträge von Personen reagiert.
Wir empfehlen Ihnen, vollständige und relevante Informationen zu jeder anwendbaren Frage auf dem Formular anzugeben. Wir verwenden die von Ihnen bereitgestellten Informationen, um Ihre Anfrage zu bewerten. Wir können auch andere Informationsquellen über das Formular hinaus in Betracht ziehen, um die von Ihnen bereitgestellten Informationen zu überprüfen oder zu ergänzen. Bei der Überprüfung der von Ihnen bereitgestellten Informationen verpflichtet sich Microsoft, den Datenschutz in Übereinstimmung mit unseren Datenschutzbestimmungen zu gewährleisten.
In Übereinstimmung mit dem EuGH-Urteil helfen uns die von Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen dabei, das Gleichgewicht zwischen Ihrem individuellen Datenschutzinteresse und dem öffentlichen Interesse am Schutz der freien Meinungsäußerung und der freien Verfügbarkeit von Informationen im Einklang mit dem europäischen Recht zu prüfen. Daher garantiert das Stellen einer Anforderung nicht, dass ein bestimmtes Suchergebnis blockiert wird. Wir werden eng mit lokalen Datenschutzbehörden und anderen Behörden zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass unser Ansatz bei der Bewertung von Anträgen zur Blockierung von Suchergebnissen mit zukünftigen Leitlinien zur Umsetzung des EuGH-Urteils übereinstimmt. Wenn Sie mit unserer Entscheidung bezüglich Ihres Antrags auf Sperrung bestimmter Ergebnisse nicht einverstanden sind, können Sie sich an Ihre lokale Datenschutzbehörde wenden.
Angesichts der vielen Fragen, die zur Umsetzung des jüngsten EuGH-Urteils aufgeworfen wurden, können sich die Form und die damit verbundenen Prozesse ändern, wenn zusätzliche Leitlinien verfügbar werden. Übermittlungen können im Laufe der Zeit neu ausgewertet werden.
Bing hat Anforderungen zum Blockieren von Benutzerprofilen, Fotos und URLs erhalten, die verschiedenen Social-Media-Websites von Bing-Suchergebnissen zugeordnet sind. Wenn Sie inhalte auf Social-Media-Websites erstellt oder veröffentlicht haben, die Sie blockieren, löschen oder verringern möchten – sowohl in Bing als auch in anderen Suchmaschinen –, versuchen Sie es mit den Tools und Prozessen zum Entfernen von Inhalten, die auf diesen Social-Media-Websites verfügbar sind. Diese Tools und Prozesse sind möglicherweise die effektivste Methode, um Social Media-Inhalte aus den Suchergebnissen zu entfernen.