Einfügen oder Anfügen von Dateien in/an Notizen

Gilt für
OneNote für Microsoft 365 OneNote 2024 OneNote 2021 OneNote 2016

Mit den Notizbüchern, die Sie in OneNote erstellen, können Sie alle Arten von Informationen an einem Ort sammeln und speichern. Das Einfügen von Informationen aus anderen Quellen ist eine hervorragende Möglichkeit, Zeit zu sparen. Statt Informationen erneut einzugeben oder Links zu Dokumenten und Dateien zu nutzen, die möglicherweise nicht mehr verfügbar sind, wenn Sie offline sind, können Sie die erforderlichen Inhalte direkt in OneNote integrieren – entweder als Anlage oder als Ausdruck, den Sie mit Anmerkungen versehen können. 

Eine Datei anfügen

Beim Anfügen einer Datei (z. B. eines Word Dokuments) an eine Seite in OneNote wird eine Kopie dieser Datei in Ihren Notizen platziert. Die Datei wird als Symbol angezeigt, auf das Sie doppelklicken können, um die Datei zu öffnen und ihre Inhalte zu bearbeiten.

  1. Klicken Sie in OneNote an einer beliebigen Stelle auf der Seite, auf der Sie eine Datei einfügen möchten.

  2. Klicken Sie aufDateianlageeinfügen>.
    Eine Datei als Anlage in Ihre Notizen einfügen

  3. Wählen Sie im Dialogfeld Einzufügende Datei auswählen die Datei aus, die Sie anfügen möchten, und wählen Sie dann Einfügen aus.

    Tipp

    Sie können entweder Datei anfügen auswählen, um ein Symbol anzuzeigen, oder Ausdruck einfügen , um den Inhalt der Datei einzufügen. Das Anfügen einer Excel-Datei bietet auch das Einfügen eines Diagramms.

Einfügen eines Dateiausdrucks

Beim Anfügen eines Dateiausdrucks (z. B. eines Word Dokuments) an eine Seite in OneNote wird ein Ausdruck dieser Datei in Ihren Notizen platziert.

  1. Klicken Sie in OneNote an einer beliebigen Stelle auf der Seite, auf der Sie eine Datei einfügen möchten.

  2. Klicken Sie aufDatei druckeneinfügen>.

  3. Wählen Sie im Dialogfeld Zu druckende Datei auswählen die Datei aus, die Sie einfügen möchten, und wählen Sie dann Einfügen aus.

    Tipp

    Um einen Ausdruck in einen Abschnitt einzufügen, müssen Sie über Bearbeitungsberechtigungen für den Abschnitt verfügen.