KB3172998 – FIX: Ein schwerwiegender Fehler bei der Verwendung des sys.dm_db_uncontained_entities DMV in SQL Server 2014 oder 2016

Gilt für
SQL Server 2014 Enterprise Core - duplicate (do not use) SQL Server 2014 Enterprise - duplicate (do not use) SQL Server 2014 Developer - duplicate (do not use) SQL Server 2014 Express - duplicate (do not use) SQL Server 2014 Standard - duplicate (do not use) SQL Server 2014 Web - duplicate (do not use) SQL Server 2016 Developer - duplicate (do not use) SQL Server 2016 Enterprise - duplicate (do not use) SQL Server 2016 Enterprise Core - duplicate (do not use) SQL Server 2016 Standard - duplicate (do not use)

Symptome

Wenn Sie eine Abfrage ausführen, die Daten aus DMV-sys.dm_db_uncontained_entities verwendet, erhalten Sie Fehlermeldungen, die den folgenden ähneln:

Hinweis

Meldung 0, Ebene 11, Status 0, Zeile 0
Für den aktuellen Befehl ist ein schwerwiegender Fehler aufgetreten.  Die Ergebnisse sollten, falls vorhanden, verworfen werden.
Meldung 0, Ebene 20, Status 0, Zeile 0
Für den aktuellen Befehl ist ein schwerwiegender Fehler aufgetreten.  Die Ergebnisse sollten, falls vorhanden, verworfen werden.

Lösung

Informationen zum Service Pack

Das Problem wurde erstmals im folgenden Service Pack für SQL Server behoben.

Service Pack 2 für SQL Server 2014

SQL Server 2016 Service Pack 1

Informationen zu Service Packs für SQL Server

Service Packs sind kumulativ. Jedes neue Service Pack enthält neben neuen Updates alle Updates früherer Service Packs. Wir empfehlen, das neueste Service Pack und das neueste kumulative Update für dieses Service Pack anzuwenden. Sie müssen also keine älteren Versionen eines Service Packs installieren, bevor Sie das neueste Service Pack installieren. In Tabelle 1 im folgenden Artikel finden Sie weitere Informationen zum neuesten Service Pack und zum neuesten kumulativen Update.

Wie ermittelt man Version, Edition und Updatestufe von SQL Server und seinen Komponenten?

Status

Microsoft hat bestätigt, dass dies ein Problem bei den Microsoft-Produkten ist, die im Abschnitt „Gilt für“ aufgeführt sind.