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Einführung

Gemäß dem Beschluss Nr. VA-55 "On the Approval of Rules for the Processing and Submitting of the Data Taxes Invoice Registers", der 2004 vom Leiter der staatlichen Steuerprüfung des Ministeriums für Finanzen der Republik Litauen genehmigt wurde, wird die Verarbeitung und Übermittlung von Daten zu Mehrwertsteuerrechnungsregistern aktualisiert, um bedingungen dafür zu schaffen, dass die Steuerpflichtigen die ausgestellten und empfangenen Daten auf elektronischem Weg präsentieren können. Rechnungen für die Steuerbehörde im standardisierten Format für die i.SAF-Anwendung. Das i.SAF-Format muss den aktuellen technischen Spezifikationen und technischen Anforderungen des Standard of Accounting Data Files entsprechen (FileVersion iSAF1.2).

Zur Unterstützung des i.SAF-Formats Version 1.2 unter Microsoft Dynamics 365 for Finance and Operations (ab Version 7.3) wurde der folgende Hotfix zusammen mit einer Reihe von Konfigurationen für elektronische Berichte und einem Paket von Datenentitäten bereitgestellt, die die Funktionalität elektronischer Nachrichten für i.SAF-Berichte einrichten:

Version von Dynamics 365 for Finance and Operations

Link zum KB-Artikel

7.3

https://support.microsoft.com/en-us/help/4091584

Weitere Informationen zum Setupfeature und dessen Verwendung finden Sie im Artikel über den Link in der obigen Tabelle.

Dieser Artikel befasst sich mit den Änderungen des i.SAF-Features für Litauen, um die potenzielle Notwendigkeit zu unterstützen, die Korrespondenz zwischen den Mehrwertsteuercodes im System und der aufgezählten Liste der Mehrwertsteuercodes zu erstellen, die von den technischen Spezifikationen und technischen Anforderungen des Standard of Accounting Data Files bereitgestellt werden, wenn ein Unternehmen Umsatzsteuercodes im System mit zusätzlicher Detailebene einrichten muss, als der Standard of Accounting Data Files vorsieht.

Übersicht

Gemäß dem Standard of Accounting Data Files müssen die technischen Spezifikationen und technischen Anforderungen, die im i.SAF-Bericht im XML-Format angegeben sind, der aufgezählten Liste der Mehrwertsteuercodes entsprechen, die in der Tabelle 1 "MwSt.-Tabelle" der "Tabellen der technischen Spezifikation der Standardbuchhaltungsdatendatei" beschrieben sind. Ein Unternehmen in Litauen muss jedoch möglicherweise Mehrwertsteuercodes im System mit zusätzlicher Detailebene einrichten, als der Standard of Accounting Data Files vorsieht. In diesem Fall wäre die Meldung von i.SAF mit den Umsatzsteuercodes des Systems mit dem Standard of Accounting Data Files unvereinbar. Um die Möglichkeit zu haben, die Korrespondenz zwischen den Mehrwertsteuercodes im System und der aufgezählten Liste der Mehrwertsteuercodes zu erstellen, die vom Standard of Accounting Data Files bereitgestellt werden, müssen die neuen Versionen der Konfigurationen der elektronischen Berichterstattung (ELECTRONIC Reporting, ER) installiert werden:

Konfigurationsname

Konfigurationstyp

Version

Kommunikationsmodell für Rechnungen

Modell

52

i.SAF-Modellzuordnung

Modellzuordnung (Export)

52.17

i.SAF-Format (LT)

XML-Format (Exportimport)

52.4

Wichtiger Hinweis! Überprüfen Sie nach dem Import neuer Versionen von ER-Konfigurationen, ob "i.SAF-Modellzuordnung" als "Standard für Modellzuordnung" markiert ist.

Die neue Version des "i.SAF-Formats (LT)" (52.4) enthält anwendungsspezifische Parameter, bei denen ein Benutzer definieren muss, welche Umsatzsteuercodes im System (hier und weiter "Systemumsatzsteuercodes") welchen Werten aus der aufgezählten Liste der Umsatzsteuercodes entsprechen, die in Tabelle 1 "MwSt.-Tabelle" der "Tabellen der technischen Spezifikation der Standardbuchhaltungsdatendatei" (hier und weiter "Standard-USt-Codes" angegeben sind).

Um anwendungsspezifische Parameter einzurichten, öffnen Sie den Arbeitsbereich "Elektronische Berichterstellung", wählen Sie das Format "i.SAF-Format (LT)" aus, und wählen Sie "Konfigurationen > Anwendungsspezifische Parameter > Setup im Aktionsbereich aus , wählen Sie auf der Registerkarte "Schnellsuchen" auf der Registerkarte " Nachschlagevorgänge " für die neueste Version des Formats aus, und definieren Sie auf der Registerkarte " Bedingungen schnell", welche "Standard-Umsatzsteuercodes"welchem "Systemumsatzsteuercodes" entsprechen müssen.

Wenn Sie beispielsweise im System zwei "Systemumsatzsteuercodes" (MwSt1, MwSt2) haben, die in einem "Standard-USt-Codes" (PVM1) angegeben werden müssen, müssen Sie die folgenden Zeilen auf der Registerkarte "Bedingungen schnell" hinzufügen:

Nachschlageergebnis

Linie

Steuercode

PVM1

(Der Wert muss aus der vordefinierten Aufzählungsliste ausgewählt werden.)

1

MwSt. 1

(Der Wert muss aus der Liste der Werte ausgewählt werden, bei denen es sich um Einträge in der Tabelle "Umsatzsteuercodes" handelt.

PVM1

(Der Wert muss aus der vordefinierten Aufzählungsliste ausgewählt werden.)

2

MwSt. 2

(Der Wert muss aus der Liste der Werte ausgewählt werden, bei denen es sich um Einträge in der Tabelle "Umsatzsteuercodes" handelt.

Spalte "Linie" ist der Zähler, der die Reihenfolge der Ausführung der Bedingungen des Nachschlagefelds steuert.

Fügen Sie alle erforderlichen Bedingungen für Ihre juristische Person für diese "Standard-USt-Codes" hinzu, die für Ihre juristische Person gemeldet werden müssen. Laut Der Dokumentation ist die Liste der "Standard-Mehrwertsteuercodes" wie folgt:

Standard-USt-Code

Beschreibung

PVM1

Waren und/oder Dienstleistungen, die im Hoheitsgebiet des Landes erbracht werden (Artikel 19 Absatz 1 des Gesetzes der Republik Litauen über die Mehrwertsteuer (im Folgenden : LVAT))

PVM2

Waren und/oder Dienstleistungen, die im Hoheitsgebiet des Landes erbracht werden (Artikel 19 Absatz 3 des LVAT)

PVM3

Waren und/oder Dienstleistungen, die im Hoheitsgebiet des Landes erbracht werden (Artikel 19 Absatz 4, Absatz 5 lvat)

PVM4

Fälle, in denen der Käufer die Mehrwertsteuer auf ihm erbrachte Waren und Dienstleistungen einbehalten und bezahlen muss (Art. 96 LVAT) Exp. am 31.03.2016

PVM25

Fälle, in denen der Käufer die Mehrwertsteuer auf ihm erbrachte Waren und Dienstleistungen einbehalten und bezahlen muss (Artikel 96 LVAT) Satz 21 %

PVM26

Fälle, in denen der Käufer die Mehrwertsteuer auf ihm erbrachte Waren und Dienstleistungen (Art. 96 LVAT) 9 % einbehalten und bezahlen muss

PVM27

Fälle, in denen der Käufer die Mehrwertsteuer auf ihm erbrachte Waren und Dienstleistungen (Art. 96 LVAT) 5 % einbehalten und bezahlen muss

PVM5

Fälle von Lieferungen von Waren und Dienstleistungen, die von der Mehrwertsteuer befreit sind (Artikel 20–33 und 112 des LVAT)

PVM6

Fälle der Lieferung von Waren (Dienstleistungen) zur privaten Nutzung eines Mehrwertsteuerzahlers (Artikel 5 und 6 lvat) Satz 21 %

PVM7

Fälle der Lieferung von Waren (Dienstleistungen) zur privaten Nutzung eines Mehrwertsteuerzahlers (Artikel 5 und 6 lvat) Satz 9 %

PVM8

Fälle der Lieferung von Waren (Dienstleistungen) zur privaten Nutzung eines Mehrwertsteuerzahlers (Artikel 5 und 6 lvat) Satz 5%

PVM28

Fälle der Lieferung von Waren (Dienstleistungen) zur privaten Nutzung eines Mehrwertsteuerzahlers (Artikel 5 und 6 lvat) Satz 0%

PVM29

Fälle der Lieferung von Waren (Dienstleistungen) zur privaten Nutzung eines Mehrwertsteuerzahlers (Artikel 5 und 6 lvat) Satz -

PVM9

Herstellung materieller Sachanlagen durch einen Mehrwertsteuerzahler selbst und wesentliche Verbesserung des Gebäudes (Struktur) im Besitz oder nicht im Besitz eines Mehrwertsteuerzahlers (Artikel 6 des LVAT) Satz 21%

PVM30

Herstellung materieller Sachanlagen durch einen Mehrwertsteuerzahler selbst und wesentliche Verbesserung des Gebäudes (Struktur) im Besitz oder nicht im Besitz eines Mehrwertsteuerzahlers (Artikel 6 lvat) Satz 9%

PVM31

Herstellung materieller Anlagegüter durch einen Mehrwertsteuerzahler selbst und materielle Verbesserung des Gebäudes (Struktur) im Besitz oder nicht im Besitz eines Mehrwertsteuerzahlers (Artikel 6 lvat) Satz 5%

PVM10

Fälle, in denen die Besteuerung von Transaktionen einer besonderen Besteuerungsregelung (Marge) unterliegt (Artikel 101–105, 106–110 der LVAT) Exp.on 31-03-2016 Rate 21, 9, 5, 0

PVM32

Fälle, in denen Transaktionen einer besonderen Besteuerungsregelung (Marge) für Transaktionen unterliegen (Abschnitte II, III des LVAT) Satz 21 %

PVM33

Fälle der Anwendung der Sonderbesteuerungsregelung (Marge) auf Transaktionen (Abschnitte II, III des LVAT) Satz 0 %

PVM12

Ausfuhr von Waren (Artikel 41 LVAT) Satz 0 %

PVM13

An die EU-Mehrwertsteuerzahler gelieferte Waren (Artikel 49 Abs. 1, Nr. 4 LVAT) Satz 0 %

PVM14

Sonstige Transaktionen (Artikel 42, 43, 44, 45, 46, 47, 48, 49 Absatz 2 und (3), 51, 52, 53(1), (5), (6) und (10) der LVAT) Satz 0 %

PVM15

Außerhalb Litauens erbrachte Waren und/oder Dienstleistungen (Fälle, in denen die Mehrwertsteuer nicht verrechnet wird, weil die Lieferung von Waren und/oder Dienstleistungen außerhalb Litauens erfolgt ist und in Litauen nicht mehrwertsteuerpflichtig ist, die Mehrwertsteuer jedoch gemäß Artikel 58 Absatz 1 Absatz 2 des LVAT-Satzes abgezogen werden kann-

PVM34

Außerhalb Litauens erbrachte Waren und/oder Dienstleistungen (Fälle, in denen die Mehrwertsteuer nicht verrechnet werden kann, weil die Lieferung von Waren und/oder Dienstleistungen außerhalb Litauens erfolgt ist und die Mehrwertsteuer gemäß Artikel 58 des LVAT nicht abgezogen werden kann) -

PVM16

Fälle, in denen der Erwerb von Waren aus anderen Mitgliedstaaten im Hoheitsgebiet des Landes erfolgt ist (Artikel 41 und 122 lvat) Satz 21 %

PVM17

Fälle, in denen der Erwerb von Waren aus anderen Mitgliedstaaten im Hoheitsgebiet des Landes erfolgt ist (Artikel 41 und 122 lvat) Satz 9 %

PVM18

Fälle, in denen der Erwerb von Waren aus anderen Mitgliedstaaten im Hoheitsgebiet des Landes erfolgt ist (Artikel 41 und 122 lvat) Satz 5 %

PVM35

Fälle, in denen der Erwerb von Waren aus anderen Mitgliedstaaten im Hoheitsgebiet des Landes erfolgt ist (Artikel 41 und 122 lvat) Satz 0 %

PVM36

Fälle, in denen der Erwerb von Waren aus anderen Mitgliedstaaten im Hoheitsgebiet des Landes erfolgt ist (Artikel 41 und 122 des LVAT) Satz -

PVM19

Fälle, in denen Waren, die von einem Mehrwertsteuerzahler der Republik Litauen erworben wurden, der ein Vermittler (Zweiter) im Drei-Wege-Handel ist, direkt aus einem Mitgliedstaat in einen anderen Mitgliedstaat exportiert und an einen Mehrwertsteuerzahler eines anderen Mitgliedstaats geliefert wurden (Artikel 122 Absatz 3 des LVAT)-Steuersatzes -

PVM20

Von ausländischen Ländern erworbene Dienstleistungen (mit Ausnahme der EU-Mehrwertsteuerzahler) der Vom Käufer berechneten Ausgabesteuersatz (Art. 95 Abs. 2 LVAT) 21 %

PVM37

Von ausländischen Ländern erworbene Dienstleistungen (mit Ausnahme der EU-Mehrwertsteuerzahler) die Vom Käufer berechnete Ausgabesteuer (Artikel 95 Absatz 2 LVAT) Satz 5 %.

PVM38

Aus dem Ausland erworbene Dienstleistungen (mit Ausnahme der EU-Mehrwertsteuerzahler) die Ausgabesteuer, auf die der Käufer nicht berechnet (Artikel 95 Absatz 1 Nr. 3 lvat) Satz 0%

PVM39

Aus dem Ausland erworbene Dienstleistungen (mit Ausnahme der EU-MwSt.-Zahler), deren Ausgabesteuer vom Käufer nicht berechnet wird (Artikel 95 Absatz 1 Nr. 2 lvat) -

PVM21

Von der EU-Mehrwertsteuer erworbene Dienstleistungen zahlen die Vom Käufer berechnete Ausgabesteuer (Art. 95 Abs. 2 LVAT) Satz 21 %.

PVM40

Von ausländischen Ländern erworbene Dienstleistungen (mit Ausnahme der EU-Mehrwertsteuerzahler) die Vom Käufer berechnete Ausgabesteuer (Artikel 95 Absatz 2 LVAT) Satz 5 %.

PVM41

Aus dem Ausland erworbene Dienstleistungen (mit Ausnahme der EU-Mehrwertsteuerzahler) die Ausgabesteuer, auf die der Käufer (Artikel 95 Absatz 2 des LVAT)-Satzes 0 % berechnet

PVM42

Aus dem Ausland erworbene Dienstleistungen (mit Ausnahme der EU-Mehrwertsteuerzahler) die Ausgabesteuer, auf die der Käufer berechnet (Artikel 95 Absatz 2 des LVAT)-Satzes -

PVM22

Fälle, in denen die Mehrwertsteuer auf Waren und/oder Dienstleistungen, die von einem ausländischen Steuerpflichtigen erbracht werden, der nicht im Hoheitsgebiet des Landes ansässig ist (mit Ausnahme der Fälle von PVM18, PVM19), vom Käufer berechnet und bezahlt wird (Artikel 95 Absätze 3, 4 und 5 des LVAT) Exp. am 31-03-2016 Rate 21, 9, 5

PVM43

Fälle, in denen die Mehrwertsteuer auf Waren und/oder Dienstleistungen, die von einem ausländischen Steuerpflichtigen erbracht werden, der nicht im Hoheitsgebiet des Landes ansässig ist (mit Ausnahme der Fälle von PVM18, PVM19), vom Käufer berechnet und gezahlt wird (Artikel 95 Absätze 3, 4 und 5 lvat) Satz 21 %

PVM44

Fälle, in denen die Mehrwertsteuer auf Waren und/oder Dienstleistungen, die von einem ausländischen Steuerpflichtigen erbracht werden, der nicht im Hoheitsgebiet des Landes ansässig ist (mit Ausnahme der Fälle von PVM18, PVM19), vom Käufer berechnet und bezahlt wird (Artikel 95 Absätze 3, 4 und 5 des LVAT) Satz 9 %

PVM45

Fälle, in denen die Mehrwertsteuer auf Waren und/oder Dienstleistungen, die von einem ausländischen Steuerpflichtigen erbracht werden, der nicht im Hoheitsgebiet des Landes ansässig ist (mit Ausnahme der Fälle von PVM18, PVM19), vom Käufer berechnet und gezahlt wird (Artikel 95 Absätze 3, 4 und 5 lvat) Satz 5 %

PVM46

Fälle, in denen die Mehrwertsteuer auf Waren und/oder Dienstleistungen, die von einem ausländischen Steuerpflichtigen erbracht werden, der nicht im Hoheitsgebiet des Landes ansässig ist (mit Ausnahme der Fälle von PVM18, PVM19), vom Käufer berechnet und gezahlt wird (Artikel 95 Absätze 3, 4 und 5 des LVAT) Satz 0 %

PVM47

Fälle, in denen die Mehrwertsteuer auf Waren und/oder Dienstleistungen, die von einem ausländischen Steuerpflichtigen erbracht werden, der nicht im Hoheitsgebiet des Landes ansässig ist (mit Ausnahme der Fälle von PVM18, PVM19), vom Käufer berechnet und bezahlt wird (Artikel 95 Absätze 3, 4 und 5 des LVAT)-Satzes -

PVM23

Berechnete Import-MwSt. Rate 21, 9, 5

PVM24

Einfuhrsteuer, deren Aufrechnung durch die STI gesteuert wird. Rate 21, 9, 5

PVM48

Außerhalb Litauens erworbene Waren und/oder Dienstleistungen (einschließlich der Fälle, in denen die Mehrwertsteuer eines ausländischen Landes erhoben und Waren zum Inlandsverbrauch eingeführt werden)) (Fälle, in denen der Erwerb von Waren und/oder Dienstleistungen außerhalb der Republik Litauen erfolgt ist und die Ausgabe-MwSt. nicht berechnet werden kann, da der Erwerb nicht der Mehrwertsteuer in Litauen unterliegt) Satz -

PVM49

Fälle, in denen landwirtschaftliche Erzeugnisse und Dienstleistungen von Landwirten erworben werden, die dem Ausgleichssteuersatz von 6 % unterliegen

PVM100

Andere Fälle

Wichtiger Hinweis! Es ist wichtig, "PVM100" hinzuzufügen, das Daten von "anderen Fällen" als letzte in der Liste sammeln muss (sein "Line"-Wert muss der letzte in der Tabelle sein).  Richten Sie sie wie folgt ein:

Nachschlageergebnis

Linie

Steuercode

PVM100

Die letzte in Ihrer Liste

*Nicht leer*

Diese Einrichtung bedeutet, dass alle Steuerbuchungen für den Mehrwertsteuercode, für die es keine spezifische Einrichtung gibt (es ist kein "Standard-USt-Code" speziell definiert) für PVM100 berücksichtigt werden. Es ist obligatorisch, ein solches Nachschlageergebnisfeld am Ende der Liste Ihrer Bedingungen zu definieren.

Wenn alle erforderlichen Korrespondenzen eingerichtet sind, ändern Sie "Status" der Anwendungsspezifischen Parameterkonfiguration in "Abgeschlossen", und speichern Sie die Konfiguration.

Informationen zum Hotfix

Anweisungen zum Herunterladen von Korrekturen finden Sie hier:
https://learn.microsoft.com/en-us/dynamics365/unified-operations/dev-itpro/analytics/download-electronic-reporting-configuration-lcs

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