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Microsoft hat ein Kompatibilitätsproblem bei den im Januar 2018 veröffentlichten Windows-Sicherheitsupdates von Microsoft und bei ein paar wenigen Antivirensoftwareprodukten identifiziert.

Das Kompatibilitätsproblem wird verursacht, wenn Antivirenanwendungen nicht unterstützte Aufrufe in den Windows-Kernelspeicher durchführen. Diese Aufrufe können Abbruchfehler (auch als „Bluescreen-Fehler“ bezeichnet) verursachen, die dazu führen, dass das Gerät nicht mehr startet. Zum Verhindern dieser Abbruchfehler bietet Microsoft aktuell die Windows-Sicherheitsupdates vom Januar und Februar 2018 nur für Geräte an, auf denen Antivirensoftware von Anbietern ausgeführt wird, die die Kompatibilität ihrer Antivirensoftware bestätigt haben, indem sie einen erforderlichen Registrierungsschlüssel festlegen.

Statusupdate vom 10. April 2018

Wir heben nun die Antiviren-Kompatibilitätsüberprüfung für die Windows-Sicherheitsupdates für unterstützte Geräte unter Windows 7 SP1 und Windows 8.1 über Windows Update auf. Antivirensoftware muss weiterhin kompatibel sein. In Fällen, in denen Probleme mit der Kompatibilität von Antivirentreibern bekannt sind, sperren wir diese Geräte für Updates, um Probleme zu vermeiden. Wir empfehlen Kunden, sich bei ihrem Antivirenanbieter nach der Kompatibilität ihrer installierten Antivirensoftware zu erkundigen.

Statusupdate vom 13. März 2018

In Zusammenarbeit mit unseren Antivirenpartnern in Bezug auf die Kompatibilität mit Windows-Updates haben wir nun nachhaltige, umfassende Ökosystemkompatibilität erzielt.  Basierend auf unserer Analyse der verfügbaren Daten heben wir nun die Antiviren-Kompatibilitätsüberprüfung für die Windows-Sicherheitsupdates vom März 2018 für unterstützte Windows 10-Geräte über Windows Update auf.  Antivirensoftware muss weiterhin kompatibel sein. In Fällen, in denen Probleme mit der Kompatibilität von Antivirentreibern bekannt sind, sperren wir diese Geräte für Updates, um Probleme zu vermeiden. Wir empfehlen Kunden, sich bei ihrem Antivirenanbieter nach der Kompatibilität ihrer installierten Antivirensoftware zu erkundigen.

Weitere Informationen

Windows Defender Antivirus, System Center Endpoint Protection und Microsoft Security Essentials sind mit den Windows-Sicherheitsupdates von 2018 kompatibel, und der erforderliche Registrierungsschlüssel ist für diese Anwendungen festgelegt.

Kunden von Windows 10, Windows 8.1, Windows Server 2012 R2 und Windows Server 2016

Microsoft empfiehlt allen Kunden, ihre Geräte mit einem kompatiblen und unterstützten Antivirenprogramm zu schützen. Kunden können den integrierten Virenschutz Windows Defender Antivirus für Windows 8.1- und Windows 10-Geräte oder aber eine kompatible Antivirenanwendung eines Drittanbieters nutzen.

Kunden von Windows 7 SP1 und Windows Server 2008 R2 SP1

In einer Standardinstallation von Windows 7 SP1 oder Windows Server 2008 R2 SP1 ist standardmäßig keine Antivirenanwendung installiert. In diesem Fall empfiehlt Microsoft die Installation einer kompatiblen und unterstützten Antivirenanwendung wie Microsoft Security Essentials oder einer Drittanbieteranwendung.

Kunden ohne Antivirensoftware

In Fällen, in denen Kunden keine Antivirensoftware installieren oder ausführen können, empfiehlt Microsoft, den Registrierungsschlüssel wie nachfolgend beschrieben manuell festzulegen, um die neuesten Windows-Sicherheitsupdates zu erhalten.

Festlegen des Registrierungsschlüssels

Vorsicht Eine falsche Verwendung des Registrierungs-Editors kann schwerwiegende Probleme verursachen, die das gesamte System betreffen und eine Neuinstallation des Betriebssystems erforderlich machen. Microsoft kann nicht garantieren, dass Probleme, die von einer falschen Verwendung des Registrierungs-Editors herrühren, behoben werden können. Sie verwenden den Registrierungs-Editor auf eigene Verantwortung. Informationen hierzu finden Sie in der integrierten Hilfe der Registrierungs-Editoren „Regedit.exe“ oder „Regedt32.exe“. Suchen Sie hier im Index nach „Ändern von Schlüsseln und Werten“, „Hinzufügen und Entfernen von Informationen in der Registrierung“ oder „Bearbeiten von Registrierungsinformationen“.

Hinweis: Kunden mit Windows 8.1 und niedrigeren Versionen erhalten die Windows-Sicherheitsupdates vom Januar 2018 (oder nachfolgende Windows-Sicherheitsupdates) und damit den Schutz vor Sicherheitsrisiken nur dann, wenn der Anbieter ihrer Antivirensoftware den folgenden Registrierungsschlüssel festlegt:

Key="HKEY_LOCAL_MACHINE" Subkey="SOFTWARE\Microsoft\Windows\CurrentVersion\QualityCompat" Value="cadca5fe-87d3-4b96-b7fb-a231484277cc" Type="REG_DWORD”

Data="0x00000000”

 

Häufig gestellte Fragen

F1: Warum sind einige Antivirenlösungen nicht mit den Sicherheitsupdates vom Januar bis März 2018 kompatibel?

A1: Bei Tests haben wir festgestellt, dass einige Drittanbieteranwendungen nicht unterstützte Aufrufe in den Windows-Kernelspeicher durchführen, die zu Abbruchfehlern (auch als „Bluescreen-Fehler“ bezeichnet) führen.

Microsoft hat die folgenden Ressourcen zusammengestellt, um potenziell betroffene Kunden zu unterstützen:

F2: Welche Maßnahmen ergreift Microsoft gegen Probleme, die durch diese nicht unterstützten Anwendungen verursacht werden?

A2: Zum Schutz unserer Kunden vor Bluescreen-Fehlern und unbekannten Szenarien erfordert Microsoft von allen Anbieter von Antivirensoftware, dass sie die Kompatibilität ihrer Anwendungen bestätigen, indem sie einen Windows-Registrierungsschlüssel festlegen.

F3: Wie lange wird Microsoft das Festlegen eines Registrierungsschlüssels verlangen, um die Windows-Sicherheitsupdates zu erhalten?

A3: Ab dem 10. April 2018 heben wir die Antiviren-Kompatibilitätsüberprüfung für die Windows-Sicherheitsupdates für unterstützte Geräte unter Windows 7 SP1 und Windows 8.1 über Windows Update auf. Microsoft hebt am 13. März 2018 die Antiviren-Kompatibilitätsüberprüfung für die Windows-Sicherheitsupdates vom März 2018 für unterstützte Windows 10-Geräte über Windows Update auf. Antivirensoftware muss weiterhin kompatibel sein. In Fällen, in denen Probleme mit der Kompatibilität von Antivirentreibern bekannt sind, sperren wir möglicherweise diese Geräte für Windows-Updates, um Probleme zu vermeiden.

F4: Ich habe eine kompatible Antivirenanwendung, aber mir werden die Windows-Sicherheitsupdates nicht angeboten. Was kann ich in diesem Fall tun?

A4: In einigen Fällen kann es dauern, bis Windows-Sicherheitsupdates an Systeme ausgeliefert werden, insbesondere bei Geräten, die ausgeschaltet oder nicht mit dem Internet verbunden (offline) waren. Nachdem diese Geräte wieder eingeschaltet wurden, sollten die Systeme Updates vom jeweiligen Anbieter der Antivirensoftware erhalten. Kunden, bei denen 24 Stunden, nachdem sie sichergestellt haben, dass ihre Geräte mit dem Internet verbunden sind, weiterhin Probleme auftreten, sollten sich wegen weiterer Schritte zur Problembehandlung an den Anbieter ihrer Antivirensoftware wenden.

F5: Meine Antivirensoftware ist nicht kompatibel. Was ist zu tun?

A5: Microsoft arbeitet eng mit Antivirensoftware-Partnern zusammen, um dafür zu sorgen, dass alle Kunden möglichst bald die Windows-Sicherheitsupdates von 2018 erhalten. Weitere Informationen finden Sie in den Abschnitten zum Statusupdate weiter oben in diesem Artikel. Wenn Ihnen das Sicherheitsupdate dieses Monats nicht angeboten wird, empfiehlt Microsoft, sich direkt an den Anbieter Ihrer Antivirensoftware zu wenden.

F6: Ich habe eine kompatible Antiviren-Softwareanwendung, und trotzdem ist ein Bluescreen-Fehler aufgetreten. Was ist zu tun?

A6: Microsoft hat die folgenden Ressourcen zusammengestellt, um potenziell betroffene Kunden zu unterstützen:

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