Verwenden des High-Fidelity-Musikmodus zur Wiedergabe von Musik in Microsoft Teams

Gilt für
Teams Microsoft Teams

Verbessern Sie Ihr Musikerlebnis mit dem HiFi-Musikmodus in Teams.

Mit dieser Einstellung können Sie Zuhörern eine bessere Erfahrung bieten, wenn Sie Sound in Teams freigeben.

In diesem Modus unterstützt Teams eine Abtastrate von 32 kHz bei 128 KBit/s, wenn die Netzwerkbandbreite dies zulässt. Die Bitrate kann für Situationen mit geringerer Bandbreite auf bis zu 48 KBit/s reduziert werden. 

Für ein optimales Hörerlebnis verwenden Sie hochwertige externe Audiogeräte. Sie können auch die Rauschunterdrückung, die Echounterdrückung und andere Audioeffekte deaktivieren. Wir raten von Bluetooth-Geräten ab.

Hinweis

Der Musikmodus ist derzeit während Microsoft Teams-Liveereignissen oder bei Verwendung von räumlichem Audio nicht verfügbar.

Aktivieren des High-Fidelity-Musikmodus

So aktivieren Sie den High-Fidelity-Musikmodus in einer Teams-Besprechung:

  1. Wählen Sie in Ihren Besprechungssteuerelementen den Dropdownpfeil neben demMikrofonsymbol aus.
  2. Wählen Sie Weitere Audioeinstellungen aus.
  3. Schalten Sie den Schalter für den High Fidelity-Musikmodus ein.

Wenn Sie fertig sind, wählen Sie die Musiknote erneut aus, oder beenden Sie die Besprechung, um den High-Fidelity-Musikmodus zu deaktivieren.

Diese Einstellung eignet sich am besten für die Freigabe von Musikinhalten, nicht für Sprache. Deaktivieren Sie den High-Fidelity-Musikmodus während normaler Anrufe und Besprechungen, um weniger Bandbreite zu verwenden und Hintergrundgeräusche zu reduzieren.

Wichtig

  • Sie sind dafür verantwortlich, alle erforderlichen Rechte und Berechtigungen zur Nutzung von Musik oder Audiodateien mit Ihrem Microsoft Teams-Dienst unabhängig zu klären und zu sichern.
  • Dazu können geistige Eigentumsrechte und andere Rechte an jeglicher Musik, Soundeffekten, Audio, Marken, Namen und anderen Inhalten in den Audioinhalten gehören, die Sie in Teams von allen relevanten Rechteinhabern verwenden.
  • Zu den Rechteinhabern können Künstler, Schauspieler, Interpreten, Musiker, Songwriter, Komponisten, Plattenfirmen, Musikverlage, Gewerkschaften, Gilden, Verwertungsgesellschaften, Verwertungsgesellschaften und alle anderen Parteien gehören, die die Musikurheberrechte, Soundeffekte, Audio- und andere Rechte an geistigem Eigentum besitzen, kontrollieren oder lizenzieren.